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FALLEN-EINMALEINS

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Aus dem Beratungsalltag heraus haben sich hierbei 3 Hauptkategorien im Hinblick auf die Anbahnung der Vertragsbeziehung herauskristallisiert.
a) Unaufgeforderte Kontaktaufnahme
b) Aufgeforderte Kontaktaufnahme
c) Kauf von gefälschten Waren (Erwerb von Sachen verdächtiger Herkunft – incauto acquisto)
d) Betrug
a) Unaufgeforderte Kontaktaufnahme Spam, Fishing und Pishing, Gewinnmails Früher oder später passiert es allen Internet-Nutzern: Im Posteingang taucht eine recht merkwürdige Nachricht auf: entweder sind gerade Sie der glückliche Gewinner von mehreren Hunderttausend Euro oder Dollar (Gewinnmails) oder aber Sie werden durch eine Mahnung darauf aufmerksam gemacht, dass Sie eine Rechnung (etwa aus einem Online-Kauf oder aber Telefonkosten) nicht beglichen haben (Pishing-Fishing-Mails). Natürlich handelt es sich hier nicht um einen echten Gewinn, sondern vielmehr um eine üble Masche, die meist darauf abzielt, gutgläubige Menschen – mit der Aussicht auf einen viel größeren Gewinn – zur Zahlung von einigen Tausend Euro zu bewegen. Im Falle einer Rechnung hingegen geht es meist darum, an eine Unzahl von Datensätzen von Personen zu kommen (daher auch der Begriff Pishing, der sich aus P(ersonal)
Fishing zusammensetzt), mit welchen kriminelle Banden gar einiges anfangen können (Datenhandel, Identitätsdiebstahl!). Den Zugang zu den Daten verschafft man sich durch Anhänge und Links, zu deren Öffnung man die ahnungslosen Verbraucher auffordert, um Details über die angeblich noch zu begleichende Rechnung zu erfahren. Besonders auf Gewinnmails sollten Sie auf keinen Fall reagieren: Geben Sie auf keinen Fall persönliche Daten und Bankverbindungen preis, versenden Sie keine Kopie des Personalausweises und zahlen Sie auf gar keinen Fall!
Auch im Falle von angeblich offenen Rechnungen, sollten Anhänge und Links niemals geöffnet werden, wenn der Absender nicht eindeutig identifizierbar ist und tatsächlich noch eine Zahlschuld besteht,
b) Aufgeforderte Kontaktaufnahme Hierzu gehören vor allem Kauf-Verkaufsanfragen vonseiten des Verbrauchers (besonders über Verkaufsplattformen und -portale). Bei solchen Angeboten, die über Online-Annoncen geschaltet werden, haben sich im Besonderen diese Kategorien von Gütern und Dienstleistungen als risiko- und betrugsanfällig herausgestellt: Angebote von Ferienwohnungen, Mietwohnungen sowie der Ankauf von Gebrauchtwagen und Mobiltelefonen. Hier sollte man besondere Skepsis walten lassen, von Vorauszahlungen Abstand nehmen und den Geschichten, warum die Ware zum Schnäppchenpreis angeboten wird, nicht trauen. Oft ist in solchen Fällen der Vertragspartner kein Unternehmer sondern eine Privatperson: Abgesehen von der soeben beschriebenen Situation, stehen Ihnen beim Kauf von einem Privaten die in den vorhergehenden Abschnitten besprochenen Rechte wie Widerrufsrecht und Gewährleistung zum Großteil nicht zu, da diese lediglich bei Verträgen zwischen einem Verbraucher auf der einen und einem Unternehmer auf der anderen Seite zur Anwendung kommen. Dies bedeutet, dass Sie die Ware im Normalfall nicht zurückgeben können, sollten Sie Ihren Kauf nochmals überdenken wollen, denn es steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Auch ein Mangel kann nicht im Rahmen der gesetz22 lichen Gewährleistung gerügt werden.
Natürlich ist es in solchen Fällen auch umso schwerer den Verkäufer eindeutig zu identifizieren. Umso wichtiger ist es hier nun auch alle Vorkehrungen zu treffen, um sich so weit wie möglich abzusichern. So sollten nicht vollkommen sichere Zahlungsmodalitäten von vorne herein ausgeschlossen (s. hierzu Kapitel „Zahlungsmittel“) und in der Regel Vorauszahlungen ohne Garantie vonseiten des Verkäufers abgelehnt werden.
c) Kauf von gefälschten Waren (Erwerb von Sachen verdächtiger Herkunft – incauto acquisto)
Geahndet wird, wer Produkte kauft oder annimmt, deren Qualität, Verkaufsart oder Preis darauf hindeuten, dass die Normen in Bezug auf Ursprung, Herkunft und das geistige Eigentum (proprietà intellettuale) missachtet wurden. Bereits vor der Kaufentscheidung kann der Verbraucher Vorkehrungen treffen, um nicht in solch eine Falle zu tappen und auch noch Strafen zu riskieren:
Wenn das begehrte Markenstück, das normalerweise nur in Markengeschäften erhältlich ist, auf nicht offiziellen Online-Portalen des Herstellers angeboten wird, dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um gefälschte und illegale Ware.
Sie sollten in solchen Fällen Abstand vom Kauf nehmen, denn ein Kauf kann neben der Tatsache, dass Sie Ware minderer Qualität erhalten auch noch weitere negative
Konsequenzen mit sich tragen: Zunächst könnte das Delikt der Hehlerei vorliegen, wenn man Produkte kauft, obwohl man weiß, dass es sich dabei um gefälschte oder gestohlene Waren handelt. Wenn also aufgrund des zu niedrigen Preises der Ware, seiner Qualität oder der
Verkaufsbedingungen oder aufgrund irgendeines anderen Elements davon ausgegangen werden muss, dass die Ware möglicherweise aus einer Straftat (z. B. Diebstahl oder Fälschung) stammt und/oder sie wahrscheinlich gefälscht ist, und man sie trotzdem erwirbt, kann der Käufer im schlimmsten Falle zu einer Gefängnisstrafe zwischen 2 und 8 Jahren und einer Geldstrafe zwischen 516 und 10.329 Euro verurteilt werden.
Wenn man hingegen aus bloßem Leichtsinn oder Unachtsamkeit, Waren verdächtiger oder zweifelhafter Herkunft erwirbt, so riskiert man eine Haftstrafe bis zu 6 Monaten oder eine Geldbuße von nicht weniger als 10 Euro („Erwerb von Sachen verdächtiger Herkunft“). Hinzu können auch Verwaltungsstrafen in der Höhe von 100 bis 7.000 Euro kommen.
d) Betrug Was, wenn der Verkäufer Sie eindeutig betrogen hat?
Sind Sie eindeutig einer Online-Straftat zum Opfer gefallen, so sollten Sie sich umgehend an die Polizei wenden um Anzeige zu erstatten. Zuständig für Straftaten, die im Internet begangen werden, ist in Italien insbesondere die sog. Postpolizei, eine Sektion der Staatspolizei (https://www.commissariatodips.it/). Besonders bei grenzüberschreitenden
Käufen kann jedoch oft auch die Polizei nichts tun.
Da es also oft auch trotz einer Anzeige aussichtslos ist, zu seinem Geld zu kommen und den Täter zu überführen, sollte jeder Online Käufer von vorne herein einige Vorkehrungen treffen, um solchen unerwünschten Überraschungen aus dem Wege zu gehen.

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