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TIPPS ZUM SICHEREN ONLINE-KAUF

SCROLLEN

Hier nun zusammenfassend nützliche Tipps aus unserem Beratungsalltag und aus der Erfahrung, wie unangenehmen Situationen oder betrügerischen Fallen im Internet aus

dem Weg gegangen werden kann:

- Vorsicht bei besonders günstigen Angeboten: Unternehmer haben in der Regel nichts zu verschenken! Möglicherweise bekommen Sie gar keine oder eine gefälschte Ware.
- Überprüfen Sie, ob der Verkäufer ein Unternehmer oder ein privater Anbieter ist. Das Fernabsatzgesetz gilt nämlich nur bei Verträgen, die zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher abgeschlossen wurden. Nur in diesem Fall haben Sie ein Gewährleistungs- und Rücktrittsrecht.
- Kaufen Sie nur auf bekannten Internetseiten ein oderinformieren Sie sich über den Verkäufer. Je mehr Informationen Sie über ihn haben umso besser.
- Die Internetseite muss folgende Informationen enthalten:

  • Kontaktdaten des Unternehmens wie Postanschrift, Telefonnummer,

  • Emailadresse

  • wesentliche Eigenschaften der Ware

  • Preis inklusive aller Gebühren und Lieferkosten

  • Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung

  • Informationen zum Rücktrittsrecht/Widerrufsrecht sowie zu den gesetzlichen und vertraglichen Garantiebedingungen.

– Geben Sie vor dem Kauf den Namen des Unternehmens in Internet-Suchmaschinen ein. Oft lassen sich dort Einträge von anderen Internetnutzern finden, die ihre positiven und negativen Erfahrungen mit dem Verkäufer schildern. Diese Einträge können eine wichtige Hilfe bei der Entscheidung für oder gegen den Kauf sein.
– Lesen Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durch, bevor Sie den Kauf tätigen.
– Ein Klick reicht zum Vertragsabschluss, auch wenn die Ware bzw. Dienstleistung erst bei bzw. nach der Lieferung bezahlt wird.
– Schauen Sie genau, was Sie kaufen. Da Sie das Wunschobjekt nicht begutachten können, lesen Sie sich die Produktbeschreibung (technische Details, Maße usw.) genau durch und fragen Sie im Zweifelsfall nach.
– Drucken Sie sich sämtliche Dokumente vom Kauf aus und bewahren Sie diese sorgfältig auf; machen Sie gegebenenfalls Screenshots während des Bestell- vorgangs.
– Was die Bezahlung anbelangt, so sollten Sie – soweit möglich – nicht per Vorauskasse (z. B. Überweisung, Kreditkarte) bezahlen, da Sie zuerst zahlen und erst danach die Ware bekommen und damit ein erhebliches Risiko eingehen. Häufig ist es allerdings so, dass eine Bezahlung nach der Lieferung (z. B. per Nachnahme, auf Rechnung) gar nicht möglich ist.
– Ist die Zahlungsmodalität wirklich sicher? So muss eine IBAN-Nummer nicht unbedingt einem Bankkonto entsprechen, denn sie könnte auch einer aufladbaren Karte zugeordnet sein, deren Eigentümer möglicherweise nicht identifizierbar ist. Nützlich kann es sein, eine IBAN-Nummer über eine Webseite wie z. B. http://www.ibancalculator.com zu prüfen, um zu erfahren, ob die Daten eindeutig einem Bankkonto zugeordnet werden können.
– Beim Bezahlen mit Kreditkarte haben Sie die Möglichkeit, im Falle einer unrechtmäßigen Abbuchung über einen Chargeback-Antrag, die Rückbuchung der Zahlungen zu verlangen (weitere Informationen finden Sie im Kapitel „Zahlungs-mittel“). Es ist ratsam, die Kontoauszüge der nächsten Monate auf ungerechtfertigte Abzüge hin zu kontrollieren. Bei einer missbräuchlichen Verwendung wenden Sie sich sofort an Ihr Kreditkarteninstitut und Ihre Bank.
– Wenn die Ware bereits bei der Lieferung beschädigt ist, lassen Sie sich dies vom Zusteller schriftlich bestätigen und akzeptieren Sie diese nur „mit Vorbe- halt“ (con riserva) oder verweigern Sie die Annahme; Sie sind nämlich nicht verpflichtet, die beschädigte Ware anzunehmen. Geben Sie unbedingt den Grund für den Vorbehalt oder die Verweigerung an (z.B. Ware beschädigt). Dokumentieren Sie die Mängel beispielsweise anhand von Fotos und/oder einer Videoaufzeichnung. – Sollte die Verpackung bei der Lieferung beschädigt sein, so sollten Sie die Ware auf jeden Fall nur „mit Vorbehalt“ ( con riserva) annehmen oder die Annahme
gänzlich verweigern. Geben Sie unbedingt den Grund des Vorbehalts oder der
Verweigerung an (z. B. „Paket beschädigt“).
– Überprüfen Sie nach der Lieferung sofort, ob die Ware funktioniert, voll- ständig ist und der Produktbeschreibung entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein,
reklamieren Sie sofort am besten mittels Einschreiben mit Rückantwort.
– Klären Sie vorab, wer im Falle einer Rücksendung die Transportkosten trägt und wie hoch diese sind.
– Was die Form bei Reklamationen und Beanstandungen anbelangt, so ist ein Einschreiben mit Rückantwort zwar meist nicht zwingend vorgesehen, jedoch kann dieses aus Beweisgründen sehr hilfreich sein. Kleine Schritte, die wohl aufwendig erscheinen mögen, die aber so manchen vor dem Schlimmsten bewahren können.

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