PEC Email
Zertifizierte E-Mail Adresse
Kostenlose Beratung
Rufen Sie uns an! direkt unter 0471 975 124
oder senden sie uns ein eMail an die info@trendstudio.it
Bereits seit Anfang 2009 sind alle neu gegründeten Gesellschaften verpflichtet, bei der Meldung im Handelsregister die eigene zertifizierte E-Mail-Adresse (PEC) anzugeben. Die bereits eingetragenen Gesellschaften müssen hingegen innerhalb November 2011 ihre zertifizierte E-Mail-Adresse mitteilen (Artikel 16, Absatz 6 Gesetzesdekret Nr. 280/2008).
PEC – zertifizierte E-Mail Adresse in Suedtirol
Die Mailbox für die zertifizierte elektronische Post ist kostenpflichtig und kann nur von Unternehmen angeboten werden, die die staatlich vorgeschriebenen Voraussetzungen einhalten. Auf der Internetseite der staatlichen Datenbehörde DigitPA sind die berechtigten Stellen aufgelistet (siehe Verzeichnis unter DigitPA – Seite nur auf Italienisch verfügar).
Einzelfirmen sind von der PEC Meldepflicht nicht betroffen.
Das zertifizierte E-Mail hat den gleichen rechtlichen Stellenwert eines Einschreibebriefes mit Rückantwort, vorausgesetzt, Absender und Empfänger verwenden beide die zertifizierte elektronische Post.
PEC – zertifizierte E-Mail Adresse in Suedtirol
Außer den traditionellen Instrumenten ComUnica–Starweb, ComUnica–Fedra und den weiteren kompatiblen Softwareprogrammen, wird ab 10. Oktober für die gesetzlichen Vertreter , die die digitale Unterschrift besitzen, eine eigene “PEC-Semplice” Seite zur Verfügung stehen. Diese ermöglicht ein einfaches und schnelles Ausfüllen der Meldung zur Mitteilung der zertifizierten elektronischen Post des eigenen Unternehmens, unter der Verwendung eines einfachen Browsers und eines Internetzugangs unter www.registroimprese.it.
Instrumente für die PEC Erklärung (pdf 204 kb) (nur in italienischer Sprache verfügbar)
Copyright Text: HANDELS-, INDUSTRIE-, HANDWERKS- UND LANDWIRTSCHAFTSKAMMER BOZEN

Deutsch
Italiano